Hausverwaltungen

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Hausverwaltungen

Als Versicherungsagentur in Altenburg unterstützen wir Hausverwaltungen mit fachlicher Expertise und ständiger Erreichbarkeit für Ihren gesamten verwalteten Immobilienbestand in der Region.

Immobilienbestand einheitlich absichern

Für Ihren gesamten verwalteten Immobilienbestand entwickeln wir Wohngebäudeversicherungen gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Elementarschäden. Wir gleichen bestehende Verträge über alle Objekte in Altenburg, Geithain und Gera ab, sorgen für einheitliche Konditionen und aktualisieren den Überblick bei jedem Eigentümerwechsel oder neu hinzukommenden Objekt

Haftungsrisiken der Hausverwaltung abdecken

Zwischen Eigentümerinnen, Eigentümern und Mietparteien tragen Sie als Hausverwaltung eine besondere Verantwortung. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung greift bei Beratungs- oder Bearbeitungsfehlern, eine Betriebshaftpflicht ergänzt den Schutz für Ihren Geschäftsbetrieb. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten halten Ihre Verträge regelmäßig auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Schäden schnell vor Ort klären

Ein Schaden in einer verwalteten Immobilie muss schnell und unkompliziert gelöst werden. Mit drei Standorten in der Region sind wir für Sie ständig erreichbar, klären alle Schritte direkt mit den beteiligten Parteien vor Ort und nehmen Ihnen so die Koordination zwischen mehreren Ansprechpartnern ab.

Fester Ansprechpartner für Ihren Bestand

Ob neu übernommenes Objekt oder langjähriger Bestand: Wir begleiten Ihren gesamten Immobilienbestand als fester Ansprechpartner, halten den Versicherungsschutz bei den jährlichen Servicetermine aktuell und wachsen mit, wenn sich Ihr Verwaltungsbestand in Ostthüringen und Westsachsen erweitert.

Brauche ich als Hausverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung und wie hoch muss sie sein?

Ja. Wer gewerbsmäßig gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwaltet, braucht eine Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO; sie wird nach § 34c Absatz 2 Nummer 3 GewO versagt, wenn kein Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorliegt. Die Mindestversicherungssumme beträgt nach § 15 MaBV 500.000 Euro je Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Kalenderjahres.

Welche Versicherungen braucht meine Hausverwaltung für die Eigentümergemeinschaft?

Pflicht sind zwei Deckungen: die Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für die Wohnungseigentümer – beides zählt nach § 19 Absatz 2 Nummer 3 WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Elementarschutz gegen Starkregen gehört nicht dazu und muss gesondert beschlossen werden. Für Ihr eigenes Büro kommt die Vermögensschaden-Haftpflicht hinzu; welche Bausteine Ihre Bestände in Altenburg und Geithain brauchen, sehen wir uns Objekt für Objekt an.

Wer haftet, wenn jemand auf dem Grundstück stürzt, das ich verwalte?

Wer eine Verkehrssicherungspflicht verletzt und dadurch Leben, Körper oder Gesundheit eines anderen schädigt, ist nach § 823 Absatz 1 BGB zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet – eine gesetzliche Betragsgrenze sieht die Vorschrift nicht vor. Die Pflicht trifft zunächst den Eigentümer und kann vertraglich auf die Verwaltung übertragen werden; Auswahl- und Überwachungspflichten bleiben dabei bestehen.

Zahlt die Gebäudeversicherung bei Starkregen und Überschwemmung?

Sturm und Hagel gehören zum Standardschutz, Überschwemmung durch Starkregen zählt dagegen zu den Elementarschäden und ist laut Verbraucherzentrale meist nur über einen Zusatzbaustein versichert. Ohne diesen Baustein bleibt die Eigentümergemeinschaft auf den Kosten sitzen, denn § 19 Absatz 2 Nummer 3 WEG verlangt die Elementardeckung nicht.

Wer versichert Hausverwaltungen und Immobilienbestände in Altenburg und Umgebung?

Die ERGO Bezirksdirektion Paulicks & Team betreut Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer von der Teichstr. 30 in Altenburg aus, mit einem weiteren Büro in Geithain und einem Terminstandort in Gera. Kontakt über 03447 895252 oder die Online-Terminbuchung. Für Bestände mit mehreren Objekten gibt es einen festen Ansprechpartner und einen jährlichen Servicetermin.